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Denkmalpfleger haben mitunter wenig Freunde |
| Hausbesitzer in der Region empfinden rigorose Auflagen oft als Schikane |
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NÜRNBERG - Seit 100 Jahren gibt es im Freistaat ein Landesamt für Denkmalpflege, seit 1973 ein bayerisches Denkmalschutzgesetz. Das bietet Anlass zur Freude, aber auch für eine kritische Standortbestimmung. Denn wegen strenger Auflagen und rigoroser Vorschriften genießen Denkmalpfleger bei Hausbesitzern mitunter einen schlechten Ruf.
Sonnenstrom vom Dach des historischen Rathauses: Eine bessere Verbindung der beiden Bezeichnungen «Solarstadt« und «Denkmalstadt«, mit denen Fürth gerne kräftig wirbt, ist kaum vorstellbar. Doch das Landesamt für Denkmalpflege legte sich quer und verweigerte dem Projekt die Zustimmung. Oberbürgermeister Thomas Jung grollte und drohte, die Vorgaben schlichtweg zu ignorieren.
Auch für den Solarbeauftragten der Stadt, Johann Gerdenitsch, ist das kategorische Nein aus München vor dem Hintergrund der allgemeinen Klimadiskussion nicht nachvollziehbar. Geht es doch nicht nur ums Rathaus: In der Innenstadt mit ihren zahlreichen Baudenkmälern hat man nicht weniger als 266 denkmalgeschützte Gebäude ausgemacht, die sich für den Aufbau von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von fünf Megawatt eignen würden. Damit ließen sich laut Gerdenitsch jährlich 500.000 Kilowattstunden Strom erzeugen und 3.000 Tonnen CO2 einsparen.
Über den Einsatz erneuerbarer Energien und den sparsamen Umgang mit Ressourcen hat man auch bei der katholischen Pfarrgemeinde in Nürnberg-Reichelsdorf ausgiebig diskutiert. Auch dort fühlt man sich von der Denkmalpflege regelrecht ausgebremst: Solarmodule auf dem Dach der gerade einmal 80 Jahre alten Kirche «Heilige Familie« darf es nicht geben, urteilte das Verwaltungsgericht Ansbach. Dass der Denkmalschutz höher eingeordnet wird als der Klimaschutz, findet nicht nur Pfarrer Edmund Wolfsteiner unbegreiflich.
An der kompromisslosen Linie der amtlichen Kulturerbe-Hüter reiben sich auch viele Bauherren. In Plech (Landkreis Bayreuth) durfte im Zuge einer Gebäudesanierung der marode Dachstuhl des 250 Jahre alten Pfarrhauses nicht erneuert werden - obwohl das Holz extrem mit Giftstoffen verseucht ist und ein neues Gebälk unter den Ziegeln gar nicht sichtbar wäre. «Der Denkmalschutz ist keinen Millimeter von seiner Haltung abgewichen«, erboste sich Pfarrer Christoph Weißmann. Viele Plecher sprachen von einem Schildbürgerstreich und rieten, das Gebälk in einer Nach- und Nebelaktion kurzerhand abzuräumen.
Dachboden in Folie gepackt
Der Kirchenvorstand prüfte rechtliche Schritte gegen die Denkmalschutzbehörde, steckte dann aber zurück. Zum Schutz vor krebserregenden Substanzen wie PVB und Lindan wird jetzt der Dachboden aufwendig mit Kunstofffolie abgedichtet. Der Pfarrer hofft, Ende des Jahres endlich ins Pfarrhaus einziehen zu können.
Nicht nur den Zeitplan, auch den Kostenrahmen wirbelt der Denkmalschutz in einem Nürnberger Fall gehörig durcheinander: Bei Umbau und Sanierung einer Fabrikantenvilla aus dem Jahr 1897 nehmen die Auflagen kein Ende. In dem herrschaftlichen Gebäude, das der NN-Verleger Bruno Schnell 2007 der Stadt als Domizil für die «Fränkische Galerie« schenkte, wollen die Denkmalpfleger von den Marmorstufen im Eingangsbereich über die Kastenfenster bis zum Parkettboden bei allem mitreden.
«Das ist doch kein Patrizierschlösschen«, sagt Architekt Markus Vogt, der es nicht versteht, «warum kaputter Wandputz, der nicht einmal Verzierungen oder Malereien aufweist, nicht erneuert werden kann«. Fraglich sei es auch, «ob eine Rohrschilfdecke restauriert werden muss, an der gar kein Stuck mehr dran ist«. Natürlich strebe man an, das Flair der Villa zu erhalten - aber nicht um jeden Preis.
Vogt sieht sich in diesem Punkt mit Matthias Strobel einig. Für den Chef des KunstKulturQuartiers steht fest, dass der Denkmalschutz Abstriche von seinen hohen Auflagen machen muss, wenn das Ganze bezahlbar bleiben soll. Denn der Einflussnahme der Denkmalschutzbehörden sind Grenzen gesetzt. So müssen Eigentümer ihr Baudenkmal zwar erhalten und pflegen, aber laut Art.4 Abs.1 des Denkmalschutzgesetzes nur im Rahmen des Zumutbaren.
Fachwerk freigelegt
Hin und wieder beschleunigt die Aussicht auf öffentliche Zuschüsse und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten ein Einvernehmen mit den Denkmalschützern. Assad Wasel aus Höchstadt/Aisch ließ sich davon nicht beeindrucken und legte sich mit der Behörde an: Bei der Sanierung des Benefiziatenhauses, ein Blickfang am Kirchplatz, erneuerte er die kaputten Fenster und legte das Fachwerk frei.
Prompt musste er sich den Vorwurf gefallen lassen, er habe eine «künstlerische Aussage« zerstört. Doch Wasel will das Haus wieder vermieten, «und das geht nicht, wenn bei den alten Fenstern der Wind durch die Ritzen pfeift«. Als weltfremd und selbstherrlich hat er die Denkmalschützer in Erinnerung, jene Fachleute, die ihn drei lange Jahre auf seine Baugenehmigung warten ließen.
Mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren waren die Hüter alter Bausubstanz dagegen schnell bei der Hand. Wasel soll 1800 Euro Geldbuße zahlen, doch er weigert sich. Jetzt ist die Sache bei Gericht anhängig.
Mitunter treibt der Denkmalschutz seltsame Blüten: In Nürnberg-Gartenstadt musste bei der energetischen Sanierung eines Gebäudekomplexes ein angeblich historisch bedeutsamer «Löffelputz« für die Nachwelt gesichert werden. Grotesk: Die Mörtelschicht schlummert nun unsichtbar hinter Wärmedämmplatten.
Hinter Putz
Das erinnert an die eben vollendete Renovierung der Neumünsterkirche in Würzburg. Dort waren hinter Gedenktafeln allerlei Malereien aus Gotik und Renaissance entdeckt worden. Die wurden fein säuberlich konserviert, mussten dann aber wieder hinter Putz verschwinden. Grund: Die Restaurierung orientierte sich an der barocken Ausgestaltung der Kirche.
Horst M. Auer |
| 27.6.2009 |
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