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Kindermörderin kann Haft in Deutschland verbüßen

Ermordung eines drei Jahre alten Jungen und dessen einjähriger Schwester
 Kindermörderin kann Haft in Deutschland verbüßen
STOCKHOLM/HANNOVER – Eine in Schweden wegen zweifachen Kindesmordes zu lebenslanger Haft verurteilte Studentin aus Hannover kann ihre Strafe in Deutschland verbüßen. Wie der Anwalt der 33- Jährigen, Per Ingvar Ekblad, am Sonntag in Stockholmer Zeitungen erklärte, gibt es eine positive Entscheidung der Behörden zu einem entsprechenden Antrag.

Dem niedersächsischen Justizministerium war dies nach Angaben eines Sprechers noch nicht bekannt. Ein Bescheid aus Schweden müsste in den kommenden Tagen oder Wochen zugestellt werden. Die Deutsche war wegen der Ermordung eines drei Jahre alten Jungen und dessen einjähriger Schwester in der schwedischen Kleinstadt Arboga zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Fehlende technische Beweise

Zwei schwedische Gerichtsinstanzen sahen als erwiesen an, dass die Frau kurz vor Ostern 2008 aus Eifersucht mit einem spitzen Hammer die Kinder getötet und deren Mutter im Haus der Familie schwer verletzt hatte. Die Mutter lebt mit einem ehemaligen Geliebten der Deutschen zusammen.

Sowohl die erste Instanz im vergangenen Sommer sowie das Berufungsgericht Anfang des Jahres sprachen die Angeklagte trotz fehlender technischer Beweise wie DNA-Spuren oder Fingerabdrücke schuldig. Ihr konnte die Anwesenheit in Arboga zur Tatzeit nachgewiesen werden konnte. Als maßgeblich galt auch das eindeutige Motiv. Die Ex-Studentin bestritt die Tatvorwürfe. Sie hätte bei Verbüßung der Haftstrafe in Schweden mit ihrer Freilassung nach 12 bis 18 Jahren rechnen können.

In Deutschland muss sie dagegen mit einer Haftdauer bis zu 25 Jahren rechnen. Eine erste Überprüfung auf mögliche vorzeitige Entlassung stünde jedoch nach 15 Jahren an, sagte der Ministeriumssprecher.

dpa
5.7.2009 15:00 MEZ
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