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«Discounter sparen beim Personal»

Gewerkschaft rät Mitarbeitern, sich gegen unbezahlte Überstunden zu wehren
 «Discounter sparen beim Personal»
Foto: Colourbox
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NÜRNBERG - Die Gewerkschaften sind alarmiert: Gerade in der derzeitigen Krise versuchen nach ihren Beobachtungen einige Unternehmen, ihre Mitarbeiter regelrecht «auszubeuten», wie es die Arbeitnehmervertreter formulieren. Vor allem Discounter sehen sich dabei immer wieder der Kritik ausgesetzt, von ihren Angestellten unbezahlte Überstunden zu fordern.

Der ehemalige Hartz IV-Empfänger Ulrich L. (Name geändert) hatte sich über seinen neuen Job bei einem Discounter gefreut. Doch die Freude war schnell vorbei: Denn Ulrich L. bekam einen Vertrag über 19 Stunden pro Woche, gearbeitet hat er aber rund 70 Stunden - also mehr als das Dreifache. Erst als seine Familie fast daran kaputt ging, wehrte sich der Mitarbeiter. Das Ergebnis: Erneute Arbeitslosigkeit. Der Mitarbeiter war noch in der Probezeit und konnte jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

«Land unter» bei den Discountern

Der Discounter schildert den Fall jedoch anders: Der Mann sei freiwillig deutlich vor Beginn der Arbeitszeit gekommen und trotz gegenteiliger Aufforderung länger geblieben, nimmt eine Sprecherin des betroffenen Unternehmens dazu Stellung. Die Mehrarbeit sei vergütet worden.

Was die Arbeitsbedingungen angeht, herrsche bei den Discountern «Land unter», sagt dagegen Ulrich Dalibor, Fachgruppenleiter Einzelhandel bei ver.di. «Ich bekomme beinahe täglich anonyme Hilferufe», sagt er. «Bei solchen Hinweisen ist es für uns jedoch schwierig zu handeln.»

Das Geschäftsmodell der Discounter lebe von geringen Personalkosten, sagt der Gewerkschaftler. Nach einer Statistik von ver.di betrugen 2007 diese Ausgaben nur 6,9 Prozent des Umsatzes. Supermärkte gaben dagegen 13 Prozent ihres Erlöses für das Personal aus.

Nachweis wichtig

Wie können sich betroffene Mitarbeiter wehren? Der Gewerkschaftler rät: «Erst die Probezeit durchstehen und dann mit Hilfe von Arbeitsrechtlern sein Recht suchen.» Wichtig sei, die Arbeitszeitaufzeichnungen zu kopieren, um einen Nachweis in der Hand zu haben. Eine Möglichkeit sei auch, den Betriebsrat einzuschalten.

Doch bei vielen Discountern, so heißt es bei ver.di, gibt es keine Arbeitnehmervertretung. Um längere Arbeitszeiten zu legalisieren, werde in manchen Fällen getrickst: «In vielen Verträgen von Filialleitern wird so getan, als seien diese leitende Angestellte», sagt Dalibor. Und bei leitenden Angestellten gilt kein Arbeitszeitgesetz. Wer einen solchen Vertrag unterschreibt, habe wenig Möglichkeiten, sich zu wehren.

In vielen Arbeitsverträgen Verpflichtung zu Überstunden vorhanden

«Ist im Arbeitsvertrag nichts vereinbart, müssen keine Überstunden geleistet werden», sagt Hans Link, Präsident der Anwaltskammer in Nürnberg und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel ein Kollege krank ist, könnten mehr Stunden als vereinbart gefordert werden. Doch die Unternehmer sorgen häufig vor: «In vielen Arbeitsverträgen wird eine Verpflichtung mit aufgenommen», sagt Link.

Die Anzahl der Überstunden muss sich in Grenzen halten. Laut Arbeitszeitgesetz sind acht Stunden Arbeit pro Tag erlaubt. Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich acht Stunden werktags nicht überschritten werden. Weitere Regelungen können in Tarifverträgen vereinbart werden.

Möglichkeit sich ans Gewerbeaufsichtsamt zu wenden

Die Bezahlung der Überstunden kann der Mitarbeiter nur fordern, wenn diese angeordnet oder zumindest gebilligt wurden. Auf dem Tisch von Hans Link landen häufig Klagen. «Solche Fälle tauchen aber nur auf, wenn das Arbeitsverhältnis bereits kaputt ist », erklärt der Anwalt.

Betroffene Mitarbeiter haben auch die Möglichkeit, sich beim Gewerbeaufsichtsamt zu beschweren. «Das kann anonym erfolgen», sagt Ruth Kronau-Neff, Pressesprecherin bei der Regierung von Mittelfranken. Doch sie fügt hinzu: «Bei den darauf folgenden Kontrollen kann trotzdem ein Mitarbeiter verdächtigt werden, sich beschwert zu haben.» Wird das Vergehen nachgewiesen, zahlen die Unternehmer ein Bußgeld.

Weniger bezahlte Überstunden

2009 bestrafte das Gewerbeaufsichtsamt Mittelfranken in 16 Fällen Arbeitgeber mit einem Bußgeld zwischen 200 und 5600 €. Pro Verstoß sind bis zu 15 000 € möglich. Teuer wird es also nur, wenn sich viele beschweren.

Während es mit den unbezahlten Überstunden vermehrt Probleme gibt, gingen die bezahlten stark zurück. Nach Schätzungen des Nürnberger Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung leistete im vierten Quartal 2008 jeder Arbeitnehmer (ohne Auszubildende, Geringfügig Beschäftigte und Altersteilzeit) 10,8 bezahlte Überstunden, im ersten Quartal 2009 waren es nur noch 8,4.

Kerstin Freiberger
11.8.2009
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