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Bundeswehrverband: In Afghanistan herrscht Krieg

Ein nicht internationaler bewaffneter Konflikt
 Bundeswehrverband: In Afghanistan herrscht Krieg
Luftangriff in Afghanistan
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BERLIN - Die Übergabe des Verfahrens zum Luftangriff in Afghanistan an die Bundesanwaltschaft belegt nach Ansicht des Bundeswehrverbandes, dass am Hindukusch Krieg herrscht. «Die Justiz zeigt, worum es hier geht: Um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, also um Krieg», sagte der Vorsitzende des Verbandes, Ulrich Kirsch, der «Bild»-Zeitung.

Die Dresdener Generalstaatsanwaltschaft hatte am Freitag die Ermittlungen an die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe übergeben. Bei dem von dem deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Angriff auf zwei von Taliban gekaperte Tanklastwagen waren am 4. September laut NATO bis zu 142 Menschen getötet worden.

War der Luftangriff völkerrechtlich zulässig?

Die Bundesanwaltschaft soll klären, ob der von US-Kampfjets ausgeführte Angriff im Sinne des Völkerstrafrechts zulässig war. Die Dresdner Ermittler schließen in ihrer juristischen Erläuterung nicht aus, dass in Afghanistan derzeit ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches stattfindet. Die Bundeswehr hatte die Anordnung damit gerechtfertigt, dass die Taliban mit den Tanklastern einen Anschlag auf das deutsche Lager in Kundus verüben könnten.

dpa
7.11.2009 13:05 MEZ
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