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Urteil reicht nicht für Haft

Bestrafung für rechten Stadtrat nur wegen Sachbeschädigung
 Urteil reicht nicht für Haft
NÜRNBERG - Sebastian Schmaus bleibt auf freiem Fuß: Das Amtsgericht hat ihn, den Stadtrat der NPD-Tarnliste Bürgerinitiative Ausländerstopp, und zwei weitere Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Lediglich wegen Sachbeschädigung musste sich der rechte Stadtrat verantworten.

Sie marschierten am Karsamstag, 11. April 2009, bei einer Nazi-Kundgebung in München mit und trafen sich nach ihrer Ankunft in Nürnberg in einer Gaststätte in der Bauvereinstraße (Wöhrd). Es waren rund 40 Personen - darunter auch der bereits vorbestrafte rechte Stadtrat Schmaus.

Thomas Vogel (Name geändert) hat den gelernten Werkzeugmechaniker bis zu diesem Tag noch nie gesehen. Er schlendert mit seiner 13-jährigen Tochter und seiner Mutter über das Nürnberger Volksfest. Am Abend machten sich die drei auf den Nachhauseweg Richtung Wöhrd - die Oma mit Enkelin per Bus und Vogel mit seinem Fahrrad. Doch auf dem Gehsteig in der Bauvereinstraße kam es zu einer unangenehmen Begegnung.

Vor Gericht schildert Vogel, dass er vor einer Gaststätte in der Bauvereinstraße blockiert wurde. Schmaus will er erkannt haben - und deutet mit dem Finger während der Verhandlung auf den angeklagten Stadtrat. «Er trat mehrmals auf mein Rad und schlug in meine Richtung», erzählt Vogel, der Schmaus habe zurückhalten wollen. Dann hat Vogel einen dumpfen Schlag auf den Hinterkopf bekommen und ist über die Lenkstange auf eine Wiese gefallen. «Aus der Kneipe kamen immer mehr Leute», so der Zeuge. Sie waren teilweise vermummt, dann hat es Schläge und Tritte gehagelt. Ergebnis: eine Rippenprellung, ein blutiges Knie, Schürfwunden und eine Beule am Kopf von Vogel. Als sich die Angreifer zurückgezogen hatten, griff der Verprügelte nach seinem Handy und fotografierte. Schmaus sei dann wieder auf Vogel zugegangen und hat ihm mit einem Hieb das Gerät aus der Hand geschlagen. Dann traf die Polizei ein.

Doch noch während des Prozesses änderte Vogel seine Aussage - nach massiver Nachfrage der Anwälte und einem Widerspruch im Protokoll der polizeilichen Vernehmung. Vogel: Er könne sich nicht mehr hundertprozentig daran erinnern, ob Schmaus ihn geschlagen habe. «Das ging alles so schnell, und ich war damit beschäftigt, mich zu schützen.»

Der Staatsanwalt zog daraufhin in seinem Plädoyer einen Teil seiner Anklage zurück. Er revidierte den Vorwurf der «gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung», hielt aber an einer Verurteilung des Stadtrates wegen Sachbeschädigung und eines Mitangeklagten wegen versuchter Nötigung fest.

Richterin Sabine Pilartz schloss sich der Anklage an: Denn der Nachweis, wer welchen Schlag ausgeübt hat, fehlt. «Dennoch bin ich nicht überzeugt, dass die Angeklagten unschuldig sind», sagt sie. In ihrem Urteil sprach sie das Trio schließlich vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Für die Sachbeschädigung muss Schmaus allerdings 2400 Euro (60 Tagessätze zu 40 Euro) und ein Mitangeklagter wegen versuchter Nötigung 1200 Euro Strafe zahlen. Der Dritte im Bunde wurde komplett freigesprochen.

Alexander Brock
26.2.2010
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